You are currently viewing Vorsorge – Unfall, Krankheit, Alter, Todesfall

Vorsorge – Unfall, Krankheit, Alter, Todesfall

Vorsorge – für Unfall, Krankheit, Alter und Todesfall durch Vollmacht und Betreuungsverfügung, Patientenverfügung sowie Nachlaßregelung

Jeder volljährige Bürger, der keine eigenständige, rechtliche Vorsorge getroffen hat, steht in latenter Gefahr, sich und seine Angehörigen im Ernstfall gesetzlichen Regelungen auszusetzen, deren Aus-wirkungen und Folgen so nie gewünscht waren!

Finanzielle Vorsorge durch Versicherungen oder auch im Rahmen der Vermögensbildung (Alters-vorsorge) zu treffen, gilt heutzutage als weitestgehend selbstverständlich. Wenngleich auch in diesen Bereichen oft noch erhebliche Lücken anzutreffen sind, so ist doch den meisten Menschen grund-sätzlich klar, daß in diesen Bereichen Vorsorge getroffen werden muß/sollte.

Völlig unterschätzt wird jedoch die Vorsorge in rechtlicher Hinsicht, insbesondere für den Fall, daß man infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln.

Auch die Todesfall- (z.B. durch Testament) und familienrechtliche Vorsorge (z.B. durch Ehevertrag) werden zumeist stiefmütterlich behandelt und entweder überhaupt nicht oder nur mangelhaft gestaltet. Es gibt jedoch ausreichend Möglichkeiten, eigene (Vorsorge-) Wünsche rechtzeitig festzu-legen und damit (ungewollte) staatliche Vorsorge oder gar Willkür zu verhindern.

Nachfolgende Ausführungen beschreiben die wichtigsten Vorsorgeinstrumente und deren Bedeutung. Dies soll als kleiner Leitfaden und als Anregung dienen, sich mit dieser Thematik recht-zeitig auseinanderzusetzen und entsprechend zu handeln. In keinem Fall wollen wir hiermit einen Rechtsrat erteilen – dies ist nur den rechtsberatenden Berufen vorbehalten.

1. General- und Vorsorgevollmacht:

[….]