Man frägt sich immer wieder: Aus welchen Quellen unheilvollen Geheimwissens bezieht die Merkel’sche „Elite“ ihre „Reform“-Ideen? Nun gut, wirkliche Fachleute kosten eben entsprechend Geld und werden sich – ihrer Kompetenz bewußt – nicht zum Büttel etatistischer Flachgeistigkeit und systemischer Gleichschaltung degradieren lassen. Dennoch überrascht das Ausmaß realitätsferner Dickfelligkeit unserer Polit-„Eliten“ immer wieder. Vor allem: Wie lange glauben unsere „Geistesleuchten“ auf Bundes- und Landesebene eigentlich noch, wider jede Wahrhaftigkeit dem Bürger die Monstranz „Demokratie“ vor die Nase halten zu können, wie man dies allenfalls mit Möhren bei Eseln tut?
Nach dem jeglichem demokratischen Grundverständnis Hohn spottenden Krankenkassen-Reformreförmchen, dem nach seriösen Meinungsumfragen zwischen 73 % und 82 % der (realiter betroffenen!) Bürger die Zustimmung verweigern, steht uns nun mit der Unternehmenssteuer-Reform (2008) und der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (2009) der nächste Schwachsinn ins Haus.
Dabei rühmt sich Angelas Artistenschar, daß die Steuerlast für Kapitalgesellschaften durch-schnittlich von 38,7 auf 29,8 % gesenkt würde. Darüber kann ein Unternehmer/n, der/das über fachlich einigermaßen qualifizierte (und nicht obrigkeitshörige) Berater verfügt, nur schmunzeln; immerhin bieten Steueroasen durchaus interessante Möglichkeiten, auch weiterhin (und sogar zunehmend) die entsprechende Steuerlast auf einstellige Prozentsätze zu senken. Dementsprechend wachsen die Motive für vermögende Privatiers, aber nun auch für Kapitalgesellschaften sowie Kapitalanlageverwalter, ihre Hauptsitze in die Schweiz oder Luxemburg, nach Malta, Irland und in die baltischen Staaten, auf die Cayman-Islands oder die Kanalinseln, nach Hongkong, ja selbst in die Niederlande bzw. in weitere ca. 50 Niedrig-Steuerländer zu verlagern und dorthin auch Patente und Lizenzen mitzunehmen, die dann – gegen entsprechende Gebühren, versteht sich – an die in Deutschland verbliebenen „Töchter“ Nutzungsrechte und Handels-/Produktions-/Liefer- und Dienstleistungsverträge abgeben. Nach dem „Cadbury–Schweppes“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. September 2006 hat Berlin auch keine Chance, die in Deutschland verbleibenden Zweigstellen und Tochterunternehmen entsprechend höher (oder zusätzlich) zu besteuern.
Damit treibt die Politik der Koalition – noch systematischer, als dies Kohl und Schröder ohnehin schon vermochten – sowohl Privatvermögen als auch erfolgreiche Unternehmer/n außer Landes – mit der Folge, daß es in Deutschland zwar börsentechnisch aufwärts geht (da es sich lohnt, in klug geführte Unternehmen zu investieren), in gleichem Maße werden aber zunehmend fachliche Expertise und Kapital(eigner) das Land verlassen. Es wird dann den Münteferings überlassen bleiben, zornbebend den „Vaterlandsverrätern“ weitere „Heuschrecken“-Arien hinterherzusingen.
Völlig schizophren mutet an, [….]