Souverän wird als selbstbestimmt, einer besonderen Lage/Aufgabe jederzeit gewachsen, überlegen definiert. Als Souverän wird ein (unumschränkter) Herrscher bzw. Fürst eines Landes bezeichnet, und Souveränität beschreibt die höchste Herrschaftsgewalt eines Staates, die Hoheitsgewalt, Überlegenheit und Unabhängigkeit (vom Einfluß anderer Staaten).
Was aber macht nun die Souveränität eines Staates aus? Und wie souverän dürfen die einzelnen Teile eines Staates – die Bürger einerseits und deren nächst-höhere Kongregationen (Familie, Kommune, Betriebe und Vereinigungen, Schulen und Universitäten etc.) andererseits – wirklich sein?
Ist Souveränität ein menschliches Grundrecht oder gar ein dem Menschen immanentes Grundbedürfnis? Ist Souveränität teilbar, delegierbar und (dekretiv) absprechbar?
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird als souverän ein Mensch gesehen und bezeichnet, der über den Dingen steht, sich kaum aus der Ruhe bringen läßt und seiner Umwelt bedächtig, klug abwägend und relativ emotionsarm begegnet.
Dem Begriff liegt das lateinische „super“ („oben, auf, darüber“) zugrunde. Es wurde als Adjektiv im 17. Jahrhundert aus dem französischen „souverain“ entlehnt bzw. als Substantiv („Herrscher, Fürst“) als Synonym für Staatshoheit seit dem frühen 18. Jahrhundert verwandt. In dieser nur scheinbar klaren und eindeutigen Bedeutung fand der Begriff Eingang in nahezu alle Sprachen Europas und im Rahmen der Kolonialisierung seinen Weg in die asiatischen und afrikanischen Sprachen sowie nach Südamerika.
Scheinbar eindeutig definiert geistert dieser Begriff durch die Werke nahezu aller Philosophen und Staatsrechtler, wird gerne von Politikern und Parteien gebraucht und schmückt Verfassungen, Friedensverträge und interstaatliche Verein-barungen.
Doch teilt der Begriff gerade ob seiner unhinterfragten Benutzung das Schicksal vieler Begriffe; kaum jemand sieht sich veranlaßt, sich mit dem sprachlichen Gehalt und der intrinsischen Wirkung dieses Begriffes näher zu befassen, seine alltäglich wirkende politische Qualität näher zu beleuchten und einen persönlichen Bezug zu seinem eigenen Leben herzustellen. Noch viel weniger werden dessen unterschiedliche Wirkungsgrößen beleuchtet, und kaum einem Menschen fällt es ein, darüber nachzudenken, wie er seine eigene Souveränität entwickeln, ausbauen und schützend zu bewahren vermag.
Kein Wunder, daß unter Hinweis auf diesen Begriff Vertreter von Parteien, Gewerkschaften und sonstigen Kongregationen Forderungen stellen, Recht gesprochen, Verbote begründet, in die Rechte Dritter eingegriffen, Gesetze verabschiedet, Kriege geführt und Maßnahmen ergriffen und gerechtfertigt werden, die oftmals genau das Gegenteil dessen zum Ziel haben, worauf sie vorgeblich abstellen und damit auf höchst korrupte Weise dazu dienen, die Souveränität einzelner Bürger wie auch von Vereinigungen oder gar ganzen Staaten einzuschränken bzw. gänzlich auszuschalten.
Freiheit und Würde […]