– und wie Sie diesem „gesetzlichen Abschreibungsmodell” entfliehen können
Es ist schon bemerkenswert, just kurz bevor die „Reform“ – ebenso wenig eine Reform wie jedwede vor ihr – der Gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.10.2005 letztlich vollzogen wurde, mußte der Bund bereits mit einer zinslosen Liquiditätshilfe beispringen. Sonst wäre die Rentenversicherung nicht in der Lage gewesen, die laufenden Rentenzahlungen pünktlich zu leisten. Ein beispielloser Vorgang in der (Nachkriegs-)Geschichte der staatlichen „Rente“. Doch zunächst zu den einigermaßen guten Nachrichten:
Zum 1.10.2005 wurden alle Rentenversicherungsträger – die BfA, die 22 Landesversicherungs-anstalten (LVA´n), Bundesknappschaft, Bahnversicherungs-anstalt und Seekasse – unter ein Dach zusammengefaßt. Sie treten seither unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“ auf. Anfang des Jahres 2006 gibt es statt bis dato 26 nur noch 19 Rentenversicherungsträger, wobei weitere Zusammenschlüsse auf regionaler Ebene angedacht sind und zu einer weiteren Reduzierung führen könnten. Wer sich für die genaue Struktur der „neuen“ Rentenversicherung interessiert, findet diese bequem im Internet unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Unabhängig davon, mit welcher Geschwindigkeit die damit verbundenen (Spar-) Ziele erreicht werden, der Schritt zur großen Flurbereinigung des bis dahin weit verzweigten Renten-versicherungslabyrinths kann nur begrüßt werden. Wird damit doch eine vom DBSFS (heute PERSPEKTIVE ohne Grenzen e.V.) seit Jahrzehnten geforderte Maßnahme – wenn auch viel zu spät – umgesetzt.
Dies ändert jedoch nichts an der beispiellos katastrophalen Finanzlage der Rentenversicherung. Und damit zu den schlechten Nachrichten. Neben den inzwischen hinreichend bekannten demogra-phischen, langfristigen Problemen (viele Rentner, die noch immer steigende Lebenserwartung, wenige Beitragszahler usw.), ist nämlich die aktuelle Liquiditätsmisere kein Problem „nachfolgender Generationen“, sondern der heute bereits lebenden Bevölkerung. Wie bereits erwähnt, war im September 2005 erstmalig kein Geld mehr in der Kasse. Bisher hatte die Reserve, die neuerdings Nachhaltigkeitsrücklage heißt und bis zum 21.7.2004 als Schwankungsrücklage bekannt war, immer ausgereicht, um die Rentner zu bedienen. Und so hat die „hohe Politik“ in der ihr eigenen Art für die nächstjährige Wiederholung des Problems in einer Art „Notoperation“ vorgebeugt. So müssen ab dem 1.1.2006 die Beiträge für die Rentenversicherung statt zum 15. des Folgemonats auf das Monatsende der Arbeitsleistung vorverlegt werden. Dies soll die Liquidität der Rentenversicherung lt. Gesetzesentwurf um bis zu 9,6 Mrd. Euro erhöhen. Abgesehen davon, daß bei dem einen oder anderen Unternehmen dadurch Liquiditätsprobleme auftreten werden, dürfte mit dieser Maßnahme, Marke „Taschenspielertrick“, nur eine kurze Atempause gewonnen werden.
Die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist faktisch pleite. Dies hat zur Folge, daß sie eben nur durch sinkende Leistungen, steigende Renteneintrittsalter und höhere Beiträge in der heutigen Form aufrecht zu erhalten wäre.
Das aber bedeutet, daß heutige und zukünftige Beitragszahler ein System und dessen Altlasten (Ansprüche) finanzieren müssen, ohne dafür eine äquivalente Gegenleistung zu erhalten.
So wird verständlich, daß immer mehr Menschen darüber nachdenken, diesem Renten-“versicherungs“system den Rücken zu kehren. Demgegenüber stehen Bestrebungen der herrschenden politischen Klasse, möglichst viele neue Beitragszahler zu gewinnen, notfalls zwangsweise zu verpflichten. Bereits in der Vergangenheit wurde mehr oder minder energisch versucht, sogenannte „Scheinselbständige“ und „arbeitnehmerähnliche Selbständige“ in die Rentenversicherung hinein-zuzwingen. Darüber hinaus sind seit längerer Zeit Bestrebungen im Gange eine sogenannte Bürgerversicherung einzuführen, d.h. alle Erwerbstätigen sollten/müßten dann in die Renten-versicherung einzahlen.
Doch der Gegentrend ist voll im Gange, und ähnlich wie unsere ostdeutschen Mitbürger einstens „mit den Füßen“ abstimmten, verlassen immer mehr Zwangsversicherte das sinkende Schiff. Bedingt durch die (unvermeidlichen) Widersprüchlichkeiten unseres Regelungsdickichts haben sich im Laufe der jüngsten Vergangenheit etliche Schlupflöcher zu regelrechten „Ausfalltoren“ entwickelt. Hierzu im Einzelnen:
- Handwerker: Handwerker sind grundsätzlich versicherungspflichtig, wenn sie selbständig und in der Handwerksrolle eingetragen sind (Mindestbeitragspflichtzeit von 18 Jahren). Da die Beitragspflicht jedoch an die Person des eingetragenen Handwerkers anknüpft, kann diese Beitragspflicht durch die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH „umgangen“ werden.
- Mitarbeitende Familienangehörige: Ausgelöst durch eine Handwerkerehefrau, die eines Tages feststellen mußte, daß ihr, obwohl sie jahrelang Beiträge bezahlt hatte, keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld zugesprochen wurden, da „kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis“ vorlag, hat sich inzwischen eine Gegenbewegung entwickelt, daß Familienangehörige, die bisher angestellt waren aber eigentlich (mit-)unternehmerisch tätig sind, auf eine neue Status-feststellung pochen, sich aus der Rentenversicherung verabschieden und hierbei oft hohe Rückzahlungen bisher geleisteter Sozialversicherungsbeiträge erhalten.
- Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH (auch mit Minderheitsbeteiligung): Auch für diese besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen der Sozialversicherungs-pflicht zu entfliehen. Ähnlich wie bei den familienangehörigen Mitarbeitern basiert die Argumentation darauf, daß GmbH-Geschäftsführer faktisch unternehmerisch tätig sind, egal wie die formalistischen Verhältnisse sind.
Selbstverständlich muß im Einzelfall sorgfältig geprüft werden, ob die Voraussetzungen zu einem Ausstieg aus der Gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich gegeben sind. Eines ist jedoch bereits heute hinreichend klar: Es handelt sich insgesamt um mehrere hunderttausend, heute noch gesetzlich rentenversicherte Personen, die – wenn sie denn wollten – aus der Rentenversicherung aussteigen könnten und demzufolge auch große Teile ihrer bisher geleisteten Beiträge rückwirkend erstattet bekommen könnten. Wenn sich das bereits munter sprudelnde Bächlein der Ausstiegswilligen zu einem reißenden Fluß entwickelt, dürfte dies der Gesetzlichen Rentenversicherung ein noch viel schnelleres Ende bereiten, als es sich unsere Damen und Herren „Sozial“politiker auch nur in ihren kühnsten Albträumen vorstellen können. Je mehr Menschen den Mut haben, die Lücken in den gesetzlichen Grenzzäunen – wie oben geschildert – zum Ausstieg zu nutzen, desto schneller kollabiert das System.
Und alle politischen Plattitüden und Lügen („Die Rente ist sicher“) werden im Nachhinein als ähnlich grotesk empfunden werden wie einstens die Honecker´schen Sprüche kurz vor dem Mauerfall („Die Mauer wird auch in 100 Jahren noch stehen“). Wetten werden angenommen.
Frank Amann