– Nur die Politiker haben es noch nicht kapiert
Seit etwa 130 Jahren sind die Wirtschaftswissenschaftler (früher hießen sie ‚Ökonomen’) bemüht, Volkswirtschaften funktional und statistisch als Entitäten zu erfassen und miteinander zu korrelieren. Zwar gab es schon immer international aufgestellte Unternehmen, aber das Gros der Gesellschaften konzentrierte sich in ihren Aktivitäten – insbesondere Landwirtschaft, Produktion und lokaler Tourismus – auf bestimmte Räume im Inland, war also relativ einfach abzugrenzen und zu erfassen.
Dies gilt auch fürderhin für die meisten Staaten und Nationen dieser Welt, vor allem diejenigen, die reich an Bodenschätzen oder in hohem Maße noch abhängig von Land-, Vieh- und Forstwirtschaft sind.
Schon immer jedoch nicht quantitativ erfaßbar waren international mit ihren Vermögen operierende Einzelpersonen und Großkonzerne. Da diese jedoch zumeist flexibler und schneller agierten, als der fiskalische Leviatan sie zu erfassen vermochte, ließ man diese Minderheit tunlichst außen vor und steuerlich weitgehend unbehelligt.
Keineswegs aus Gründen der Gerechtigkeit, sondern schlicht und ergreifend aufgrund der Tatsache, daß sich die Steuerzahler gegen diese schweigend geduldete Ungerechtigkeit zur Wehr setzten, sowie aufgrund des Umstandes, daß Staaten chronisch (und ständig zunehmend) über ihre Verhältnisse wirtschafteten und an Geldmangel litten, sahen sich die Finanzminister der Industrieländer dazu veranlaßt, die internationale Beweglichkeit des Kapitals zu erfassen und Steuerflüchtlingen aktiv zu begegnen. Vor diesem Hintergrund wurden einerseits ‚Doppelbesteuerungsverträge’ abgeschlossen – ein sprachlicher Unsinn, denn eigentlich müßte es ‚polilaterale Verträge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften’ heißen –, zum anderen einigten sich die Fiskalbehörden der Länder auf ein immer dichteres Netz der gegenseitigen Auskunftserteilung. Heute heißt dieser Wust, bestehend aus etwa 400 verschiedenen Gesetzen, Erlassen und Durchführungsbestimmungen ‚Geldwäschegesetz’. Offiziell begründen dies die Schöpfer (und Befürworter) damit, daß auf diese Weise Schwarz“gelder“, Erträge aus illegalen und geächteten Wirtschaftsaktivitäten (Waffen-, Drogenhandel und Prostitution) sowie mithilfe von Korruption erzielte Einnahmen erfaßt, verfolgt und aufgespürt werden sollen. Nur schade, daß auf diesem Wege zwar alleine in der EU Tausende von öffentlich-(un)rechtlichen Arbeitsplätzen geschaffen und Millionen-Werte in entsprechende Hard- und Software investiert wurden, damit aber dem eigentlichen Problem auch nicht ansatzweise begegnet werden kann, was jeder Insider weiß. Egal, Politiker brüsten sich damit, alles ihnen Mögliche getan zu haben, und die Bevölkerung schwelgt in dem hoffnungsvollen Glauben, den „Finanzbanditen“ ginge es jetzt wirklich an den Kragen.
Davon kann natürlich keine Rede sein, denn Finanzkriminelle und -jongleure bedienen sich einfach der längst international aufgestellten Finanzkartelle – zum einen über „Dritte-Welt“-Länder, zum anderen mithilfe Dutzender Konten, über die sie jeweils Beträge unterhalb der nicht-meldepflichtigen Freigrenze verschieben.
Kein Wunder, daß ein versierter Steuerberater die Besteuerung von Kapitalerträgen innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist für verfassungswidrig erklären ließ – basierend auf dem Umstand, daß ehrliche Steuerzahler, die ihre Gewinne vorschriftsmäßig erklären, bis weit über 50 % an Einkommens- und Kapitalertragssteuer zu entrichten hätten, während sich Steuerhinterzieher einer Besteuerung ihrer Gewinne entzögen.
Doch all dies sind nur vordergründige Momente eines viel größeren Problems, das in seiner Gesamtheit und Komplexität den Bürgern ohnehin wenig bewußt ist. […]