Was so dramatisch, für manchen Leser vielleicht gar beängstigend klingt, soll nicht als Drohung oder verschwörungstheoretisches Orakel verstanden werden, sondern im Folgenden als logisch begründ-bare Tatsache erklärt und seine Folgen erörtert werden.
Staatsrechtlich ist ein Staat durch dreierlei definiert: Ein festgelegtes Territorium, eine definitorisch festgelegte Bevölkerung und eine Staatsmacht, die erlassene Gesetze durchsetzt.
Insoweit zählen wir heutzutage auf den sechs Kontinenten (die völkerrechtliche „Sonderzone“ Antarktis einmal außer acht gelassen) knapp 200 Staaten. Daneben gibt es etwa 50 (teil-)autonome Gebiete, deren legislatorische und staatsrechtliche Funktionalität jedoch eingeschränkt ist, die deshalb auch nicht als eigene Staaten gelten.
Funktional hingegen sind Staaten – etwa seit dem Wiener Kongreß (1815) – in der Nachfolge früherer, feudalistisch regierter, regionaler Gebilde nach dem ‚Prinzip der drei Gewalten’ (Legis-lative, Judikative und Exekutive) organisiert, soweit sie nicht von Diktatoren, Militärregimen oder pseudo-demokratischen Einheitsparteien regiert werden.
Schon hier muß jedoch sorgsam abgewogen werden, inwieweit diese ‚Drei–Gewalten’-Teilung nur auf mehr oder weniger geduldigem Papier steht oder real gelebt wird. So ist z.B. mit der viel zitierten ‚Drei-Gewalten’-Teilung nicht vereinbar, daß in Deutschland der Justizminister, also ein der Legis-lative angehörender Teil der Regierung, gleichzeitig als oberster Chef der Staatsanwaltschaften einerseits und des Richterwesens andererseits fungiert. Ebenso wenig entspricht es dem ‚Drei–Gewalten’-Prinzip, daß Richter „traditionell“ nach dem Parteien-Proporz an die obersten Bundes-gerichte berufen werden, statt es den Mitgliedern des judikativen Standes selbst zu überlassen, aus ihren Reihen die jeweils besten und erfahrensten Richter an die Spitze zu wählen.
Zurück zu den zwei fundamentalen Funktionsbereichen, die einen Staat ausmachen:
A) das Sozialstaatsprinzip:
Subsummieren wir hierunter die wichtigsten Einzelbereiche:
1. die Daseinsvorsorge:
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