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Bundesverfassungsgericht hält an ‚Restitutionslüge’ fest:

Langjährige Zeitreport-Leser wissen, daß wir seit nunmehr 15 Jahren gegen das Unrecht der Kohl`schen ‚Restitutionslüge’ immer wieder zu Felde ziehen. Damit unterstützten wir Hunderttausende von Menschen in der Ex-DDR, die zwischen 1945 und 49 bzw. in der Folge durch die Sowjet-hörigen SED-Politiker ihrer Betriebe und Liegenschaften beraubt und in der Folge geächtet, gejagt oder hingerichtet wurden.

Bis zum Mauerfall war es stehender Konsens aller Parteien, insbesondere der „christlichen“, daß dieses Enteignungs-Unrecht nach der Wiedervereinigung aufgehoben und die betroffenen BürgerInnen entschädigt würden. Nach der Wiedervereinigung war es aber insbesondere die von Kohl geführte „christliche“ Regierung, die davon überhaupt nichts mehr wissen wollte. Stattdessen belog Kohl sowohl das Volk als auch das Parlament mit der angeblichen Restitutionslüge, d.h. der angeblichen Forderung der Sowjets (i.p. Michail Gorbatschow), die damals in der sowjetischen Besat-zungszone (SBZ) erlassenen Urteile nicht anzufechten oder rückgängig zu machen. Hilfestellung bekam Kohl dabei u.a. auch von seinem Parteifreund Herzog – damals Präsident des Bundes-verfassungsgerichts und späterer Bundespräsident –, der ohne weitere Prüfung des Sachverhalts Kohls Aussage für bare Münze nahm und dementsprechend entschied.

Helfershelfer dieser Lüge unter Beibehaltung des Unrechts war aber auch die ach so liberale FDP, die Kohl, wider besseren Wissens, bei diesem Unrecht nicht einmal wagte, in den Arm zu fallen.

Der vielleicht unentwegteste Kämpfer in dieser Sache ist Rechtsanwalt Dr. Gertner, dem für seine Ausdauer nicht genug Lob gezollt werden kann.

Doch nunmehr geht das Bundesverfassungsgericht sogar dazu über, Klagen zum obersten Gericht dieses Landes mit einer ‚Mißbrauchsgebühr’ zu belegen – was sowohl der eindeutigen Stellungnahme des Europäischen Menschengerichtshofs, als auch dem grundsätzlichen Rechtsverständnis jedes nicht parteipolitisch korrumpierten Menschen diametral entgegensteht.


Leserbrief zu der vom Bundesverfassungsgericht am 24.05.2006 verhängten Mißbrauchsgebühr

Erschienen in: ‚Neue Juristische Wochenschrift’, Nr. 35, S. XVI, 20.9.2006

Ich möchte den mir völlig unbekannten Kollegen in Schutz nehmen, der offensichtlich unermüdlich versucht, das BVerfG von seiner unglücklichen Entscheidung über die Enteignungen von 1945 bis 1949 durch die Sowjetische Besatzungsmacht abzubringen. Denn bis zur Wiedervereinigung wurden wir Juristen über das Unrecht in der Sowjetischen Besatzungszone und danach in der DDR überhäuft, um nach der Wende vom BVerfG zu erfahren, daß diese Enteignungen unabänderlich seien, weil das Bedingung der Wiedervereinigung gewesen sei. Nach der Veröffentlichung der Doktorarbeit der Frau Paffrath in „Macht und Eigentum“ 2004 im Böhlau-Verlag Köln, wissen wir, daß von diesen Bedingungen zur Wiedervereinigung keine Rede sein kann, vielmehr diese Regelung auf die Entscheidung der Bundesregierung [die Lügen Kohls, Waigels, Schäubles u.a. – die Red.] zurückzuführen ist, deren Bevollmächtigte vor dem BVerfG die unzutreffenden Aussagen gemacht haben. Der verehrte Kollege dachte zu Recht, daß das BVerfG endlich seine unglücklichen Entscheidungen über die Enteignungen von 1945 bis 1949 überdenken wird. Oder besteht die Gefahr, daß sich die Justiz wie nach 1933 in die Abhängigkeit von Regierungen begibt? Wer überwacht eigentlich das BVerfG, wenn der Bürger dazu gar nicht in der Lage ist?

Dr. Carlo Scheiber, Rechtsassessor aus Leipzig


Über diesen Leserbrief habe ich mich sehr gefreut; denn er zeigt, daß es den politischen Parteien mit Unterstützung der bis auf wenige Ausnahmen gleichgeschalteten Medien nicht gelungen ist, in den Gehirnen der Bevölkerung den political mainstream so zu implantieren, daß unreflektiert alles für richtig gehalten wird, was das höchste deutsche Gericht entscheidet, sondern daß auch einmal kritisch hinterfragt wird und Tendenzen aufgezeigt werden, die in der Tat höchst bedenklich sind und mich zu der Aussage veranlassen, die Bundesrepublik ist – wenn politische Entscheidungen getroffen werden – kein Rechtsstaat, sondern ein Staat mit rechtsstaatlichen Institutionen.

Wir haben aus der Verhängung der Mißbrauchsgebühr, die entgegen sonstiger Übung des BVerfG ohne vorherige Androhung erfolgt ist, nun gelernt, daß es das BVerfG sogar toleriert, wenn die Rehabilitierungsgerichte das genaue Gegenteil dessen zum Begriff der Strafe entscheiden, was das BVerfG seit Jahrzehnten in seiner gefestigten Rechtsprechung ausgeführt hat. Schlimmer noch: die Fachgerichte bekennen sich dazu, diese Rechtsprechung sogar zu kennen, so daß geklärt ist, daß die Rechtsverletzung nicht auf bloßer Nachlässigkeit beruhte. Der Versuch, Verfassungsbeschwerden auf die Verletzung des Willkürverbotes zu stützen, erscheint nun als aussichtslos, weil das BVerfG wohl zu meinen scheint, daß mit dieser Begründung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) bzw. dem UN-Menschenrechtsausschuß kein Verfahren zu gewinnen ist. Nur die Befürchtung, das BVerfG selbst und somit die BRD könnten internationale Reputation verlieren, läßt ein Einlenken des BVerfG erwarten.

Vor diesem Hintergrund ist es wahrscheinlich, daß allein die Regeln des zwingenden Völkerrechts (sog. ius cogens), welche eine Pflicht der BRD zur Rehabilitierung und Rückgabe – also im völker-rechtlichen Sinne die Restitution – begründen, das BVerfG dazu veranlassen könnten, endlich eine substanzielle Aussage zur strafrechtlichen Rehabilitierungsfähigkeit der Repressionen, die euphemi-stisch als „Boden- und Industriereform“ bezeichnet wurden und werden, zu fällen. Wir werden voraussichtlich in etwa drei Monaten abschließend beurteilen können, ob es in Zukunft noch Sinn macht, das BVerfG anzurufen, oder ob wir dem EGMR sowie dem UN-Menschenrechtsausschuß mitteilen können, daß das BVerfG entgegen dem ihm erteilten Verfassungsauftrag (Art. 1 Abs. 2, 25 GG) das ius cogens des Völkerrechts in Bezug auf Menschenrechte mißachtet. Zuständiger Sachbearbeiter ist der bekannte Richter Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio. Wird er sich von seinen Überlegungen leiten lassen, die er in seinem Buch „Kultur der Freiheit“ zum Thema Universalität der Menschenrechte angestellt hat?

Dr. Gertner, Rechtsanwalt