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Behörde contra Wirtschaft – Peter L. Pedersen

Einleitender Kommentar von Hans-Wolff Graf:

Deutscher Bildungsmoloch

In kaum einem Bereich unserer Politik zeigt sich der hoheitsrechtliche Herrschaftsanspruch so massiv wie im Bildungswesen, also bei der Frage, wer darf welche Teilbereiche der Bildung in Konkurrenz zum Staat (und seinen öffentlich-(un)rechtlichen Ablegern) anbieten.

In keinem Bereich wirkt sich das „wilhelminisch” verstaubte Denken wirtschaftsferner Platzhalter eines absolut beratungsresistenten und einsichtsunfähigen Systems so verheerend auf die Zukunftschancen von Kindern, Jugendlichen und später berufstätigen Menschen aus, die damit ihrer eigenen Chancen in erheblichem Maße beraubt werden, aber auch – und daran denken unsere Systemheloten noch weniger – die primäre (familiäre) Basis für die nächste Generation legen; Eltern, die die Aufnahme von Bildung, Schule, ‚das Lernen’ als etwas Qualvolles, als pseudo-pädagogischen Hürden- oder Spießrutenlauf empfinden, überfrachtet mit vorgestrigen Paukeinheiten statt mit lebensnahen, zukunftsweisenden und interesseweckenden Inhalten angereichert, werden sich dem Thema Bildung künftig weitestgehend verweigern, sobald sie ihren Abschluß erkämpft/erlitten haben und offiziell als „aus“gebildet (ein verräterisches Wort, das es so nur im Deutschen gibt!) gelten dürfen.

Wer einmal miterlebt hat, wie unglaublich hoch, ja geradezu bösartig-willkürlich schon die Hürden für einen privaten Kindergarten geschraubt wurden, wie unendlich mühselig, zeit- und kostenaufwendig die Errichtung einer privaten Grund-/Hauptschule oder gar eines Gymnasiums oder einer nicht-staatlichen (nicht-konfessionellen!) Universität ist, kann nur noch staunen oder verzweifeln – vor allem, wenn er die Verhältnisse in allen anderen Industrienationen kennt.

Hier behindern – dem völlig wert- und inhaltslosen Geplapper unserer Politiker zum Hohn – Bürokraten, die nicht den mindesten Horizont eines Pädagogen haben, in ihrer panischen Paranoia (Machtverlust) jeden Ansatz einer Alternative, der diesem Land einen realen Ausweg aus der jammervollen Bildungsmisere, in der sich Deutschland bereits seit Jahrzehnten befindet, schenken könnte.

Auch wenn Sie keine Kinder haben und heilfroh sind, die freudlose Zeit der Schule längst hinter sich zu haben – es geht um unsere Jugend, die Qualität der Bildung als Basis der Zukunftschancen dieses Landes.

Die vielbedauerte Entwicklung eines ständig wachsenden Prekariats ist das sichtbare Ergebnis unserer Schul- und Bildungspolitik – der schreiende Beweis der völligen Inkompetenz unserer Schul- und „Bildungs”politiker!

Bildung ist viel zu wichtig, als daß man sie Sesselpupern, inkompetenten Politikern und arroganten Systemvasallen überlassen darf!


Lesen Sie im folgenden den Erfahrungsbericht eines seit 20 Jahren für wirkliche Alternativen kämpfenden Querdenkers!

H.-W. Graf

Behörde contra Wirtschaft

In diesem Jahr hatten 22 Bildungs-Unternehmen ihre Anträge auf eine gewerberechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde eingereicht, um pünktlich im Herbst ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen zu dürfen. Die ersten gaben ihre Anträge bereits im Herbst 2007 ab. Jeder Betrieb will mit 5 bis 10 akademischen Mitarbeitern starten und sich binnen 7 bis 8 Jahren auf 20 bis 35 Mitarbeiter vergrößern. Der Jahresumsatz wird bereits im 3. Geschäftsjahr bei umgerechnet ca. 200.000 Euro liegen. Die Geschäftsperspektiven können langfristig als hervorragend bezeichnet werden. Die Kunden sind sogar bereit, überdurchschnittliche Preise, d.h. als Stammkunden jährlich 2.000 bis 3.000 Euro mehr als bei anderen Wettbewerbsunternehmen zu zahlen. Ein weiterer Vorteil dieser Unternehmen ist, daß sie zum Teil in strukturschwachen Regionen ihren Betrieb eröffnen möchten und damit in besonderer Weise zur Standortsicherung beitragen und der Landflucht entgegenwirken können.

Das Problem ist jedoch, daß auch nach einem ¾ Jahr (Stand Juli 2008) kein einziger Antrag von der zuständigen Behörde positiv beschieden wurde, obwohl alle Betriebe zumindest mehrere Wochen Vorlaufzeit benötigen, um Personal einstellen, Werbung betreiben und die Geschäftsräume einrichten zu können. Dies interessiert jedoch die zuständige Behörde bitter wenig.

Vielmehr denkt sich die zuständige Behörde ständig neue Hürden aus, die von den Betrieben erfüllt werden müssen. Ein Unternehmen hatte bereits vor drei Jahren einen Antrag gestellt, der seinerzeit auch positiv beschieden wurde. Doch aus irgendwelchen Gründen konnte der Betrieb seinerzeit nicht aufgenommen werden und die Genehmigung verfiel. Der identische und neuerlich eingereichte Antrag wird nunmehr von der Behörde abgelehnt und mit weiteren Hürden belegt, obwohl es zwischenzeitlich gar keine gesetzlichen Änderungen gegeben hat.

In einem anderen Fall beklagt die Behörde, permanent überlastet zu sein und fragt beim Antragsteller an, ob die Betriebsaufnahme nicht in das Jahr 2009 verschoben werden könne, damit die Behörde mehr Zeit für das Genehmigungsverfahren habe. Außerdem sei der Gutachter krank und könne erst in einigen Monaten ein Gutachten erstellen. Auf die Frage, ob dies heißen solle, daß mit einer rechtzeitigen Genehmigung in diesem Jahr dann nicht mehr zu rechnen sei, wird der Antragssteller angepöbelt, was ihm überhaupt einfiele, Kritik an der Arbeit der Behörde zu üben. Immerhin könne der Antrag jetzt sofort abgelehnt werden. Dann wäre der Fall vom Tisch.

In einem anderen Fall wird der Antragsteller aufgefordert, das künftige Personal namentlich mit allen Qualifikationen nachzuweisen. Die Behörde gibt deren interne Personaldaten sogleich und ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen an ihre derzeitigen Arbeitgeber weiter und fragt dort an, ob bekannt sei, daß deren Mitarbeiter sich beruflich verändern wollen und ob sie überhaupt zur Verfügung stehen würden. Prompt werden die Mitarbeiter zu ihrer Noch-Geschäftsführung zitiert und mit peinlichen Fragen konfrontiert, weshalb sie sich denn anderweitig bewerben.

Ein anderer Antragsteller muß nachweisen, in welchen Räumlichkeiten er sein Gewerbe betreiben möchte. Die Behörde prüft daraufhin, ob der Vermieter — es ist die Stadt, in der dieser Betrieb eröffnet werden soll — solche Räumlichkeiten überhaupt an private Unternehmen vermieten darf. Ohne eine solche Prüfung wird die Betriebsgenehmigung konsequent abgelehnt.

Und dann war da noch der Fall, daß ein Antragssteller gewarnt wurde, auf politischem Wege zu versuchen, die überlange Bearbeitungszeit zu beschleunigen — das würde nur zur Konsequenz haben, daß der Antrag noch länger liegen bleibt.

Nun hat das Unternehmen bereits feste Kunden für Herbst 2008 [….]